Von Kontaktanbahnung über Prüfung zur Umsetzung
Wie Bruder und Schwester in Not zu neuen Projekten kommt
24 Projekte unterstützte Bruder und Schwester in Not (BSiN) im Jahr 2023 laut Tätigkeitsbericht. Wie aber kommt es zu diesen Projekten? Hinter der Auswahl und Konzeption neuer Projekte steht ein längerer Prozess, in dem zwei Punkte besonders wichtig sind. Zum einen ist das die Abstimmung und Absprache mit der lokalen Partnerorganisation und den zuständigen Projektreferent:innen. In diesem Schritt werden auch neue Projekte oder Organisationen geprüft und Projekte gegebenenfalls noch angepasst.
Der zweite Punkt ist die Genehmigung durch das Projektkomitee. Letzteres ist ein Gremium von externen fachlich kompetenten Personen, um Unabhängigkeit und Sachlichkeit bei der Projektauswahl zu garantieren. Diesem Gremium werden neu konzipierte Projekte zur Prüfung und Genehmigung vorgelegt.
Erste Schritte: Prüfung, Absprache, Abstimmung
„Zunächst ist es bei den meisten Projekten so, dass die Partnerorganisation mit einem Vorschlag für ein neues Projekt auf uns zukommt,“ erklärt Sandra Schett, Projektreferentin für Tansania und Uganda. „Die Hauptfrage ist dann, ob der Vorschlag und Antrag in unser Projektportfolio passt und mit den Schwerpunktsetzungen von BSiN übereinstimmt.“. Komplizierter ist die Anbahnung eines Projekts, wenn die Organisation noch nie mit BSiN zusammengearbeitet hat. Dann werden zunächst Informationen über die Partnerorganisation eingeholt. Sandra Schett: „Hier ist ein wichtiges Kriterium, dass es sich dabei um eine gemeinnützige Organisation handelt, die in ihrem Land auch eingeschrieben ist. Wir kooperieren zum Beispiel nicht mit Einzelpersonen. In der Prüfung der Organisation schauen wir uns dann u.a. an, in welchen Bereichen diese Organisation arbeitet, mit welchen anderen Organisationen sie schon kooperiert, ob und wie sie ins regionale, nationale und internationale Netzwerk eingebunden ist und auch, ob sie unseren Netzwerkpartnern bekannt ist. Natürlich schauen wir auch darauf, ob das Projektkonzept in sich schlüssig ist und wie es entstanden ist - zum Beispiel ob es unter Mitwirkung der lokalen Bevölkerung ausgearbeitet wurde und wie deren Beteiligung am Projekt ist.“
Fallen diese Kriterien positiv aus, kann ein einjähriges Pilotprojekt eingereicht werden, anhand dem die Zusammenarbeit gegenseitig ausgelotet wird. „Im Moment arbeiten wir zum Beispiel ein kleines Pilotprojekt mit einer neuen Partnerorganisation in Uganda aus. Es ist eine kleine Organisation, die sehr viele Ideen hat und erst vor Kurzem gegründet wurde.“, so Sandra Schett „Sie sind voller Tatendrang und da sich ihre Arbeitsgebiete mit den unseren überschneiden, bereiten sie jetzt ein Projekt im Bereich Frauen- und Landrechte vor.“ Bei der Finalisierung der Planung stehen die Projektreferentinnen von BSiN in engem Kontakt mit der Partnerorganisation, um sich gut abzustimmen.
Besonders wichtig: Nachhaltigkeit und Rückbindung vor Ort
Ist diese Detailplanung eines Projektes abgeschlossen, wird das Konzept inklusive detailliertem Budget dem Projektkomitee vorgelegt. „Besonders unterstützungswürdig finde ich Projekte, in denen Menschen die Möglichkeit geboten wird, bedingt durch eine gute Ausbildung oder Bildung, ihr Schicksal selbst in die Hand zu nehmen“, sagt Anton Gutheinz. Der pensionierte Lehrer ist seit 2000 im Projektkomitee und damit das dienstälteste Mitglied. Er arbeitete in den frühen 1990er Jahren selbst in der Entwicklungszusammenarbeit und ist bis heute mehreren humanitären Organisationen in Tirol aus verschiedenen Kontexten eng verbunden. Besonders wichtig ist ihm auch die Nachhaltigkeit der Unterstützung. Ähnlich denkt auch Lucy Weissensteiner. Sie ist Mitglied seit 2017 und kehrte 2024 nach einer berufsbedingten mehrjährigen Pause ins Projektkomitee zurück. „Nach Ende der Finanzierung muss das Projekt auch ohne Bruder und Schwester in Not weitergehen können“, hält die gebürtige Uganderin fest und ergänzt: „Die Menschen, für die die Projekte gedacht sind, müssen in diese auch involviert sein!“
Die Bestellung und Zusammensetzung des Projektkomitees ist in der Geschäftsordnung von BSiN genau definiert.
Nach der Prüfung und Genehmigung beginnt die Arbeit der Umsetzung
Hat ein Projekt diese drei Schritte Planung und Einreichung durch die Partnerorganisation, Prüfung durch die Projektreferent:innen und Genehmigung durch das Projektkomitee durchlaufen, geht es in die Umsetzung. Dann ist die Aufgabe der Projektreferentinnen, „am Ball“ zu bleiben, in Absprache mit den Partnern die Erreichung der Ziele zu verfolgen, Informationen aus dem Projekt an die Spender:innen weiterzuleiten und nach Abschluss die Wirksamkeit zu evaluieren. Die Laufzeit der Projekte beträgt meistens drei Jahre, Pilotprojekte selten länger als ein Jahr.
Bei einer neuen Partnerorganisationen kann der erfolgreiche Abschluss des Pilotprojekts den Auftakt zu einer längerfristigen Zusammenarbeit darstellen.
Foto 3 (Mitte links) © Michaela Spritzendorfer-Ehrenhauser