Indigene Völker und ihre Rechte
Einer der Schwerpunkte von Bruder und Schwester in Not (BSIN) ist der Einsatz für Menschenrechte. Neben dem Fokus auf Frauenrechte geht es dabei auch besonders um die Rechte indigener Völker. Warum hat Bruder und Schwester in Not diesen Fokus gesetzt und was zeichnet indigene Völker aus?
Die Frage der Selbstidentifikation oder Wann ist eine Ethnie ein indigenes Volk?
Ein zentrales Kriterium für die Bezeichnung einer Ethnie als indigenes Volk oder Bevölkerungsgruppe ist die Selbstidentifikation als eigene Gemeinschaft mit meist kollektiver Identität. Wichtig ist weiters, dass es sich bei indigenen Völkern um die ersten Bewohner:innen eines heutigen Staatsgebiets handelt. Das bedeutet, dass indigene Völker, bevor sie von Gruppen aus anderen Teilen der Welt unterworfen, untergeordnet oder kolonialisiert wurden oder ihr Gebiet Teil eines Nationalstaates wurde, bereits dort gewohnt haben. Indigene Völker haben sich eine kulturelle Eigenständigkeit oder kulturelle Besonderheiten und oft auch eine eigene Sprache bewahrt, die sie unter Umständen von den kulturellen, sozialen, wirtschaftlichen und politischen Verhältnissen der anderen Bewohner:innen eines Landes unterscheiden. Bis heute sind sie nicht maßgeblich an den nationalen Regierungen der Länder beteiligt, in denen sie leben.
Darüber hinaus haben Angehörige indigener Völker oft Erfahrung mit Vertreibung, Unterdrückung und Diskriminierung gemacht, gegen die sich auch heute politisch und gesellschaftlich zur Wehr setzen müssen. (Definition von José Martínez-Cobo 1986, ILO 1989 sowie Erica-Irene Daes 1996).
Beziehung zum Land und Landkonflikte
Die ideelle und spirituelle Beziehung zu dem Land, auf dem sie leben, gilt ebenfalls als ein wesentliches Merkmal indigener Völker. Meist wird dieses Land nicht als individueller Besitz, sondern als gemeinschaftliche Basis verstanden. Diese Beziehung zu ihrem Land, eine sich über das Land definierende Identität sowie damit zusammenhängende kulturelle Besonderheiten sind Faktoren, die nicht selten Diskriminierungen nach sich ziehen.
So tragen Indigene Völker durch ihre Lebensweise vielerorts zum Erhalt der biologischen Vielfalt und intakter Ökosysteme bei. In Folge können beispielsweise Primärwälder noch erhalten sein oder Bodenschätze unberührt unter der Erde liegen. Gleichzeitig erstrecken sich immer wieder wirtschaftliche oder militärische Interessen auf das Gebiet indigener Gruppen - auch verbunden mit dem Erhalt dieser Intaktheit, deren Ressourcen vielfaches Interesse wecken. In den letzten Jahren hat man beispielsweise medial viel über das Amazonasgebiet in Brasilien gehört, vor allem im Zusammenhang mit Entwaldung für Rinderhaltung und Sojaanbau, Stromgewinnung durch Staudämme. Wenn Interessen großer Bergbaukonzernen für die Rohstoffe zur Produktion von Akkus, Handys und Computer oder von Regierungen zur Deckung des nationalen Strom- und Energiebedarfs mit den Interessen in-digener Gruppen interferieren, kommt es immer wieder zu Konflikten. Dann geht es um Land und Lebensraum der Indigenen, die nicht selten dabei den Kürzeren ziehen, weil sie weniger Handhabe, weniger rechtliche Möglichkeiten oder auch Wissen und schlussendlich weniger politische oder wirtschaftliche Lobby hinter sich haben.
Hohe Gefährdung durch Armut
Dazu kommt, dass kulturelle, soziale und wirtschaftliche Besonderheiten oder traditionelle Lebensformen von Regierungen manchmal als Bedrohung nationalstaatlicher Integrität angesehen werden. Oft sind es auch abgeschiedene Regionen, in denen indigene Gruppen leben, sodass offizielle Bildungssysteme, öffentliche Anbindung und Gesundheitsversorgung oder andere Unterstützung, die ein Staat normalerweise seinen Einwohner:innen selbstverständlich zur Verfügung stellt, nicht oder weniger vorhanden sind.
All dies führt - sehr generalisierend gesprochen - dazu, dass Angehörige indigener Völker mit höherer Wahrscheinlichkeit in Armut leben als andere Menschen.
Abgrenzung zu Minderheiten und anderen Begriffen
In Abgrenzung zu indigenen Völkern gelten nationale Minderheiten oft aufgrund historischer Grenzverschiebungen als solche. In Österreich wären das etwa sprachliche Minderheiten im Burgenland, in Kärnten oder in der Steiermark.
Die Begriffe „Indios, Indianer, Eingeborene" gelten heute als veraltet und diskriminierend, weil sie kolonialistische Fremdbezeichnungen sind, die häufig mit der Zuschreibung negativer, teils auch folkloristischer oder verklärender Stereotype wie z. B. Primitivität und Naturverbundenheit in Zusammenhang stehen.
Vernetzung indigener Bevölkerungsgruppen
Im 20. Jahrhundert begannen indigene Gruppen zunehmend, sich zu vernetzen und gemeinsam für ihre Rechte einzutreten. So versuchten in den 1920er Jahren, Führungspersonen kanadischer und neuseeländischer Gruppen gemeinsam Vertragsbrüche hinsichtlich ihrer Territorien beim Völkerbund einzuklagen. Diese Versuche blieben ohne Erfolg. Dennoch stieg weltweit das Bewusstsein um die Auswirkungen der Kolonialgeschichte auf die Menschen in den betroffenen Ländern und damit auch auf indigene Völker. Dieser Prozess der Bewusstwerdung, der auch mit der Anerkennung der Rechte indigener Völker eng verknüpft ist, ist noch lange nicht abgeschlossen.
ILO Konvention und UN-Deklaration
Vor dem Hintergrund der sozialen Gerechtigkeit, Sicherheit, Freiheit und Menschenwürde beschäftigt sich die International Labour Organisation (ILO, Internationale Arbeitsorganisation) bereits seit den 1920er Jahren mit Minderheiten und indigenen Völkern, insbesondere im Kontext der Zwangsarbeitsverhältnisse auf den Plantagen Südamerikas, denen auch indigene Arbeiter:innen ausgesetzt waren. 1936 verabschiedete die ILO das Übereinkommen über die Erklärung „Recruiting of Indigenous Workers", das indigene Arbeiternehmer:innen erstmals erwähnt. Im Zuge weiterer Konventionen, wie zum Beispiel der 1957 verabschiedeten Konvention 107, die jahrzehntelang das einzige internationale Rechtsinstrument zum Schutz der indigenen Bevölkerung war, etablierte sich die ILO als kompetente Institution in Sozialfragen zu indigenen Völkern.
Zwei wichtige Dokumente hinsichtlich indigener Völker sind das Übereinkommen 169 der International Labour Organisation von 1989 und die Erklärung der Vereinten Nationen über die Rechte indigener Völker 2007 sowie die damit verbundenen vorherigen Konsultations- und Partizipationsverfahren. Diese beiden Erklärungen besagen, dass indigene Völker vor der Durchführung von politischen, sozialen, ökologischen oder ökonomischen Maßnahmen befragt werden müssen bzw. sie ein Mitspracherecht haben. Dabei ist es irrelevant, ob die Maßnahmen seitens der Regierung oder durch staatliche beauftragte Unternehmen angestrebt werden. Wenn diese Projekte sie oder ihr Land betreffen, sind sie einzubeziehen und Bestimmungen zur Nutzung ihres Lebensraumes auszuarbeiten, mit denen sich die betroffene indigene Bevölkerung einverstanden erklärt.
Die heikle Frage der Anerkennung
Es ist bezeichnend, dass anfangs vier Staaten gegen die UN-Erklärung stimmten: Australien, Kanada, Neuseeland und die USA. Zur Übernahme in die staatliche Gesetzgebung ist vor allem auch eine Ratifizierung der ILO Konvention 169 notwendig, die rechtlich bindend ist. Das geschah bislang nur in 23 Ländern. Bedeutende Staaten mit einer großen Zahl Angehöriger indigener Völker wie Kanada, die USA, Russland, China, Schweden, Finnland und Australien, haben sich bisher nicht zum Übereinkommen bekannt.
Doch auch mit Zustimmung zur UN-Erklärung oder Ratifizierung der ILO-Konvention bleibt die Umsetzung vielerorts ein schleppend langsamer Prozess, solange diese sich in lokalen Gesetzen nicht abbildet. Sind indigene Völker vor dem jeweiligen Staat als solche anerkannt, bleibt die Frage der Realisierung: Wie kann das Mitspracherecht umgesetzt werden, wer spricht für ein indigenes Volk und mit wem? Diese Fragestellungen sind nach wie vor in vielen Staaten unbeantwortet. Am Beispiel der Massai, die auch in Europa als indigenes Volk bekannt sind, stellt sich die Situation wie folgt dar: Massai leben in Kenia und Tansania. Letztere haben die ILO Konvention 169 nicht unterzeichnet, aber für die UN-Erklärung gestimmt, innerhalb ihrer Grenzen aber keine indigenen Völker als solche anerkannt. In Kenia stellt sich die Lage etwas komplexer dar, da, wenn auch nicht die oben erwähnte UN-Erklärung, so doch verschiedene Antidiskriminierungsgesetze ratifiziert wurden, die auch auf indigene Gruppen anwendbar sind. In diesen Ländern sind Konflikte um Land, Rechte und die Möglichkeit, entsprechend der eigenen Ethnie und Kultur zu leben, bis heute an der Tagesordnung. Zahlreiche Initiativen setzen sich für die Rechte indigener Gruppen ein.
Eine Besonderheit: Bolivien als plurinationaler Staat
Doch es gibt auch Gegenbeispiele, zum Beispiel im Altiplano, dem Hochland Boliviens, wo lokale Behörden und Politiker:innen nur in Abstimmung mit dem indigenen Verwaltungsrat Projekte zu politischen, sozialen, ökologischen oder ökonomischen Maßnahmen umsetzen oder Entscheidungen treffen können. Bolivien bezeichnet sich seit der neuen Verfassung 2009 als plurinationaler Staat, ein Ergebnis eines verfassungsgebenden Prozesses, der durch die Präsidentschaft des ersten indigenen Präsidenten Evo Morales (2006-2019) 2006 angestoßen wurde. Als plurinationaler Staat hat das Land den komplexesten konstitutionellen Rahmen hinsichtlich indigener Rechte. So gibt es eine Rechtsverordnung zur Durchführung vorheriger Konsultationen, die hohe Akzeptanz in der indigenen Bevölkerung genießt. Diese betrifft jedoch nur die Erdgas- und Erdölaktivitäten und klammert alle anderen Infrastruktur-, Wasserkraft- und Bergbauprojekte aus. Bolivien hat nach Unterzeichnung der UN-Erklärung 36 indigene Bevölkerungsgruppen anerkannt.
Bruder und Schwester in Not und indigene Völker
BSIN arbeitet über die Partnerorganisation CIPCA (Centro de Investigación y Promoción del Campesinado) mit dem erwähnten indigenen Verwaltungsrat der Aymara der Nation J'acha Karangas in der Gemeinde San Pedro de Totora im Altiplano zusammen. Diese indigene Gruppe lebt im Hochland Boliviens auf einer Seehöhe von über 4000 Metern. Heute spielt zunehmend der Klimawandel eine Rolle, der die ohnehin unzureichende Wasserversorgung dieser Region nochmals verschärft, indem Regenzeiten ausbleiben oder sich verschieben. Gemeinsam mit CIPCA unterstützt BSIN die Menschen im Altiplano durch ein Projekt, in dem es einerseits um Anpassung an den Klimawandel andererseits um Wissens- und Kompetenzerwerb hinsichtlich Umweltmanagement, Organisation und Selbstverwaltung geht. Um in dem äußerst exponierten und trockenen Hochland Nahrungsmittel anbauen zu können und schlussendlich mit seiner Familie dort auch leben zu können, braucht es Wassermanagement, Auffangbecken, Gewächshäuser und das Zusammenführen teilweise verlorenen indigenen Wissens mit modernen Technologien.
Kombination indigenen Wissens mit neusten Forschungsergebnissen
Diese Kombination trägt erheblich zur Steigerung der Lebensqualität der dort lebenden indigenen Bevölkerung bei. CIPCA hat sich in den letzten Jahren darauf spezialisiert, führt eigene Studien durch und setzt Maßnahmen in Rückbindung an die neuesten Ergebnisse aus Wissenschaft und Forschung in Bolivien um. Einige Beispiele: Bodenerholung durch Terrassierung der Hänge ist bereits aus der Inka-Zeit bekannt und wird heute mit mobilen Saatzäunen kombiniert. Nachhaltiges Wassermanagement durch Techniken zur Erhaltung und Speicherung von Wasser gab es ebenfalls schon vor Jahrhunderten in Form sogenannter „Wasseraugen". Diese sind heute aber erheblich größer und werden maschinell ausgehoben. Zur Diversifizierung der Lebensmittelproduktion werden angepasster lokaler Gemüsesorten gefördert. Um sie heute noch in der Höhe anbauen zu können, ist der Einsatz von Kleingewächshäusern mit photovoltaikgestützten Bewässerungssystemen notwendig.
Tiergesundheit wird durch ethnoveterinäre Methoden mit angepasster Infrastruktur verbessert. Durch die Kombination von Bioindikatoren, die sich auf Tierverhalten und Sterne beziehen, mit meteorologischen Daten, erhalten die Menschen präzise Wettervorhersagen, die sie für die Landwirtschaft benötigen.
>> Projekt mit CIPCA
Zusammenfassend lässt sich sagen, dass in Hinblick auf die Anerkennung und gleichberechtigte Lebensweise indigener Völker in den letzten Jahr-zehnten zwar wichtige Schritte gesetzt wurden, nichtsdestotrotz sie nach wie vor um ihre Rechte kämpfen (müssen). Bruder und Schwester in Not und viele andere Organisationen unterstützen indigene Völker vor Ort bei der Einforderung ihrer Rechte sowie im Erwerb von notwendigem Wissen und Kompetenzen, die sowohl das Eintreten für ihre Rechte als auch den Verbleib in den von ihnen bewohnten Gebieten ermöglichen sollen.
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Quellen:
https://iwgia.org/en/resources/indigenous-world.html 11.8.25
https://www.bmz.de/de/service/lexikon/indigene-voelker-57208 11.8.25
https://de.wikipedia.org/wiki/%C3%9Cbereinkommen_%C3%BCber_eingebore-ne_und_in_St%C3%A4mmen_lebende_V%C3%B6lker_in_unabh%C3%A4ngigen_L%C3%A4ndern 11.8.25
https://amnesty-indigene.de/begriff/ 23.7.25
https://www.naturefund.de/projekte/kogi_in_kolumbien/projektnews/projektbrief/news/indigene_voelker_und_ihre_bedeutung_fuer_den_naturschutz 23.7.25
https://menschenrechte-durchsetzen.dgvn.de/menschenrechte/diskriminierungsschutz/rechte-indigener-voelker 23.7.25